Berichtspflicht für nichtfinanzielle Informationen
Kostenlose Beratung für Kunden
Am 6. Dezember 2014 ist die neue Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen in Kraft getreten. Diese ändert die Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU.
Laut der neuen Richtlinie, die durch die Mitgliedsstaaten bis zum 6.12.16 umzusetzen ist, sollten Banken, Versicherungen und große Unternehmen künftig nichtfinanzielle Informationen zu folgenden Bereichen offenlegen:
- Umwelt
- Soziales
- Arbeitnehmerbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Diese neuen Offenlegungsanforderungen gemäß dem Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ sollten nur für bestimmte große Organisationen gelten, die durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeiter-innen beschäftigen. Kunden der BayernFM können sich jetzt schon informieren, was auf sie zukommt und wie sie sich vorbereiten können! Bei Interesse vereinbaren Sie gerne unter Telefon +49 89 44233 3360 einen Termin für eine kostenlose, telefonische CSR-Sprechstunde mit den BayernFM-Nachhaltigkeitsexperten.